Norbert Reichert
18.02.2016

Schlüssel verloren, Eigentümer lässt Schließanlage austauschen – Wer übernimmt die Kosten?

Ratgeber

Wer hat nicht schon einmal einen Schlüssel vergessen oder verloren? Die harmlose Variante ist, dass der Schlüssel auf der Arbeit vergessen wurde oder sich in der eigenen Wohnung befindet und die Tür wurde zugezogen. In diesem Fall ist die Angelegenheit mit ein paar Hundert Euro für den Schlüsseldienst erledigt.

Ausgesperrt - Was tun?Auch wenn die Schlüssel des eigenen Hauses verloren gehen, kann der Eigentümer selber entscheiden, ob er die Schließanlage durch den Schlüsseldienst Bremen austauscht oder nicht.

In einem Mietshaus sieht die Sachlage für Mieter anders aus. Wurde der Schlüsselbund verloren, ist der Schlüssel für die eigene Wohnungstür das kleinste Problem.

Denn der Vermieter kann den Austausch der Schließanlage verlangen, wenn die Gefahr besteht, dass der Schlüssel in falsche Hände kommt. Das wird dann teuer.

Doch immer wieder kommt es zu rechtlichen Auseinandersetzungen in der Frage, ob der Vermieter dem Mieter den Austausch der Schließanlage in Rechnung stellen kann oder nicht.

Gerichte urteilen je nach Einzelfall unterschiedlich. Denn ob der Mieter verpflichtet ist, die Schließanlage zu bezahlen, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

 

Klausel im Mietvertrag

Einige Mietverträge enthalten eine Klausel, die den Austausch der Schließanlage bei Schlüsselverlust behandelt. In der Regel trägt der Mieter laut dieser Klausel die Kosten für den Austausch der Schließanlage, wenn er den Hausschlüssel verloren hat.

Das MietrechtWenn in Ihrem Mietvertrag eine solche Klausel vorhanden ist, bedeutet dies allerdings nicht zwingend, dass Sie im Ernstfall auch zahlen müssen. Denn grundsätzlich ist eine Mietvertragsklausel, nach der Vermieter berechtigt sind, die Schließanlage der Haustüre auf Kosten von Mietern auszutauschen, unwirksam. Gerichte urteilen in diesem Fall, dass die Klausel den Vermieter auch dann zum Ersatz der Schließanlage berechtigen würde, wenn die Gefahr des Missbrauchs ausgeschlossen sei.

Zum Beispiel wenn der Schlüssel in einen Fluss gefallen ist oder an einem weit entfernten Ort verloren wurde.

Das deutsche Gesetz geht in diesem Fall davon aus, dass der Mieter entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt wird. Eine solche Mietvertragsklausel ist aus diesem Grund unwirksam.
(Urteil des LG Berlin v. 10.11.1987 64 S 196/87)

 

Darf der Vermieter den Austausch in Rechnung stellen?

Der Vermieter darf den Austausch der Schließanlage dem Mieter in Rechnung stellen, wenn eine missbräuchliche Verwendung des Schlüssels möglich ist.

Im Einzelfall urteilen Gerichte immer wieder anders, es kommt stets auf die genauen Umstände an. Wie leicht zu ersehen ist, ist diese Regelung ungenau, denn was bedeutet die Gefahr der missbräuchlichen Verwendung konkret?

Angenommen, der Schlüssel wird auf der Straße verloren, dem Schlüssel ist aber weder die Adresse noch der Name des Mieters zu entnehmen. Ist dann eine missbräuchliche Verwendung durch andere Personen zu befürchten oder nicht? Schon alleine dieses konkrete Fallbeispiel zeigt, wie schwierig die Frage nach der Haftung in der Praxis sein kann. In Einzelfällen kommt es dann beispielsweise darauf an, wo der Schlüssel verloren wurde. Wenn die Schlüssel geklaut wurden, ist eine missbräuchliche Verwendung immer wahrscheinlicher, als bei einem Verlust.

Eindeutig ist die Rechtslage, wenn die Schlüssel zusammen mit dem Portmonee oder Geschäftspapieren des Mieters verloren gingen, aus denen die Adresse eindeutig zu ermitteln ist. Auch der Name des Mieters auf dem Schlüssel kann eine missbräuchliche Verwendung wahrscheinlich machen, da der Name über das Telefonbuch oder Internet zur richtigen Adresse führen kann. (Urteil des KG Berlin v. 11.02.2008, 8 U 151/07)

Auch der Mieterverein Köln hat sich mit dieser Frage beschäftigt und einige nützliche Informationen zu diesem Thema zur Verfügung gestellt.

 

Wann muss der Mieter nicht zahlen?

Anders sieht die Sachlage aus, wenn die Umstände des Schlüsselverlustes die Annahme rechtfertigen, dass der Verlust des Schlüssels keinen Schaden anrichten kann.

Handwerker mit RechnungDer Mieter muss in diesem Falle glaubhaft machen können, dass der Finder des Schlüssels mit dem Schlüssel selbst nichts anfangen kann. Das ist im Praxisfall nicht immer leicht zu beweisen. Denn selten gibt es Zeugen für die Aussagen des Mieters.

Fazit: In der Praxis ist es für Mieter häufig schwierig nachzuweisen, dass durch den Verlust des Schlüssels kein Risiko für den Vermieter und die anderen Hausbewohner entstehen kann.

Gerichte entscheiden jeweils im Einzelfall nach den genauen Umständen.

Der Verlust eines Hausschlüssels ist also immer heikel, wenn kein gutes Vertrauensverhältnis zwischen Vermieter und Mieter besteht und der Vermieter auf den Austausch der Schließanlage besteht. Dies geschieht oft im Sinne vom Einbruchschutz Bremen um die Wohnung für den Mieter sicherer zu machen.

 

Der Vermieter muss die Schließanlage auch tatsächlich austauschen

Es ist eigentlich selbstverständlich, dass der Mieter nur etwas zahlen muss, wenn die Schließanlage auch tatsächlich ausgetauscht wurde.

Doch auch in diesem Fall kommt es immer wieder zu rechtlichen Auseinandersetzungen. Grund ist das Mietrecht. Denn das Mietrecht sieht vor, dass der Mieter Schadensersatz für Schäden an der Mietsache leisten muss, die er verursacht hat. Der Vermieter kann den Ersatzbetrag aber nach Belieben verwenden, er muss damit nicht den Schaden beheben.

Im Falle eines Austausches der Schließanlage sieht die Sachlage allerdings anders aus. In diesem Fall hat der Vermieter nicht die Möglichkeit, den Ersatzbetrag nach Belieben zu verwenden. Der Mieter muss also nur für den Austausch der Schließanlage bezahlen, wenn diese auch tatsächlich ausgetauscht wurde. (Urteil AG Ludwigsburg v. 13.04.2010, 8 C 3212/09)

 

Sind elektronische Schließanlagen sinnvoller?

Elektrischer SchlüsselStreitereien mit dem Vermieter über den Austausch der Schließanlage und die Frage, wer den Austausch bezahlt, wären mit moderner Technik eigentlich obsolet.

Denn elektronische Schließanlagen können bei einem Verlust des Schlüssels ganz einfach neu programmiert werden. Ein Austausch ist nicht nötig.

Leider sind elektronische Schließanlagen in Deutschland immer noch die Ausnahme, vor allem in privaten Mietshäusern findet man sie selten.

Dabei tragen sie nicht nur zur Sicherheit der Mieter bei, sondern helfen im Falle eines Schlüsselverlustes auch, Kosten zu sparen.


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